
Strassenaufbruch
Strassenaufbrüche auf Gemeindestrassen sind bewilligungspflichtig und müssen im Voraus bei der Abteilung Bau und Infrastruktur beantragt werden.
Voraussetzungen und Bewilligung
- Ein Gesuch muss eingereicht und genehmigt werden, bevor Arbeiten beginnen.
- Die Gemeinde kann bei neuwertigen oder kürzlich sanierten Strassen einen Aufbruch verweigern.
- Nach Abschluss der Arbeiten muss die Oberfläche fachgerecht wiederhergestellt werden.
Ziel der Regelung
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Langlebigkeit der Strassen.
- Koordination mit anderen Bauvorhaben, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
- Schutz der öffentlichen Infrastruktur vor Schäden.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 071 929 58 03 | martin.gmuer@jonschwil.ch |
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Strassenaufbruch |