Strassenaufbruch

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Strassenaufbruch

Strassenaufbrüche auf Gemeindestrassen sind bewilligungspflichtig und müssen im Voraus bei der Abteilung Bau und Infrastruktur beantragt werden.

Voraussetzungen und Bewilligung

  • Ein Gesuch muss eingereicht und genehmigt werden, bevor Arbeiten beginnen.
  • Die Gemeinde kann bei neuwertigen oder kürzlich sanierten Strassen einen Aufbruch verweigern.
  • Nach Abschluss der Arbeiten muss die Oberfläche fachgerecht wiederhergestellt werden.

Ziel der Regelung

  • Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Langlebigkeit der Strassen.
  • Koordination mit anderen Bauvorhaben, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
  • Schutz der öffentlichen Infrastruktur vor Schäden.