Generelle Informationen
Mehrmals im Jahr finden Abstimmungen auf Bundes-, Kantons- und/oder Gemeindeebene statt.
Die Ratskanzlei bereitet die Abstimmungen gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) vor und veranlasst den Versand der Abstimmungsunterlagen.
Am Abstimmungssonntag prüft das Stimmbüro die eingegangenen Stimmabgaben und ermittelt die Abstimmungsresultate. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten des Gemeindehauses ausgehängt und auf der Gemeinde-Website publiziert.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate finden Sie hier:
Resultate des Kantons St. Gallen
Resultate des Bundes
Das Stimmbüro setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Egger Philipp, Präsident
- Knaus Pascal, Schreiber
- Akeret Lisette, Stimmenzählerin
- Baumann Johannes, Stimmenzähler
- Fässler Nicole, Stimmenzählerin
- Feuz Eliane, Stimmenzählerin
- Fraefel-Haering Clauda, Stimmenzählerin
- Hollenstein Schwarz Doris, Stimmenzählerin
- Ruckstuhl Fabian, Stimmenzähler
- Stadler Esther, Stimmenzählerin
- Wenk Jürg, Stimmenzähler
- Zünd Stefanie, Stimmenzählerin
- Zünd Urs, Stimmenzähler
Urne Öffnungszeiten
Am Abstimmungssonntag sind die Urnen für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet:
Jonschwil: Sitzungszimmer Poststrasse 8 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Schwarzenbach: Primarschulhaus | 10.30 - 11.00 Uhr |
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Ratskanzlei ein Duplikat verlangen.
Brieflich abstimmen
Eine Anleitung und die Termine für das briefliche Abstimmen finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Elektronisch abstimmen
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Jonschwil können elektronisch abstimmen. Wer zukünftig elektronisch abstimmen möchte muss sich einmalig registrieren.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung:
- anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
- Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
- Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Voraussetzungen:
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
Weitere Information zum E-Voting finden Sie hier.