Hundesteuer

Für alle Hunde in der Gemeinde wird eine Hundesteuer von Fr. 120.00 pro Jahr verrechnet. Ausnahmen bestehen gemäss Art. 24 Hundegesetz lediglich für:

  • Blindenführ- und Behindertenhunde;
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.

 

Die Hundesteuer ist Anfang des Jahres fällig und wird bei einer Weitergabe oder Todesfalles des Hundes nicht zurückerstattet. Bei einem Todesfall/einer Abgabe und neuem Hund im gleichen Jahr, wird die Hundesteuer nicht doppelt verrechnet.

Die Hundesteuer wird aufgrund der nationalen Hundedatenbank (Amicus) verrechnet. Bitte achten Sie darauf, die Daten im Amicus korrekt zu halten. Erstanmeldungen können beim Einwohneramt gemeldet werden. Weitergaben / Übernahmen / Todesfälle können dann direkt über den eigenen Zugang vorgenommen werden.

Damit unsere Rechnungen ebenfalls aktualisiert werden, bitten wir Sie die Mutation ebenfalls unter folgendem Link zu erfassen.

Bei der Gemeindeverwaltung können Hundehalter/innen kostenlos Hundesäckli beziehen. Bitte entsorgen Sie diese in den jeweiligen Robidog-Eimern, welche auf dem ganzen Gemeindegebiet verteilt sind.

 

Kontakt

Einwohneramt
Poststrasse 12
9243 Jonschwil
Tel. 071 929 59 22
einwohneramt@jonschwil.ch