Baugesuch und Beratung

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung – die Bauverwaltung steht Ihnen zur Seite. Wir prüfen und bewilligen Baugesuche, beraten Sie zu baurechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Bauvorhaben

 

Baugesuch einreichen - so gehen Sie vor

Für die Einreichung eines Baugesuchs ist das offizielle Formular des Bau- und Umweltdepartements zu verwenden. Damit Ihr Gesuch geprüft werden kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, darunter:

  • Situationsplan
  • Grundrisse
  • Fassadenpläne
  • Schnittpläne
  • Umgebungsplan
  • Kanalisationspläne
  • Brandschutzkonzept & Brandschutzpläne
  • Ergänzende Unterlagen (bei Bedarf)

Das Baugesuch muss von der Bauherrschaft sowie den Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümern unterzeichnet werden. Die Baugesuchsunterlagen sind in dreifacher Ausführung (bei Beteiligung kantonaler Amtsstellen sechsfache Ausführung) und zusätzlich in digitaler Form einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewilligungsbehörden berechtigt sind, weitere Unterlagen anzufordern, falls diese für die Beurteilung erforderlich sind. Unvollständige Baugesuche werden zur Ergänzung oder Korrektur zurückgewiesen. Erfolgt die Nachreichung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann auf das Gesuch nicht eingetreten werden.

Situationsplan

Der aktuellen Situationsplan können Sie hier online abrufen. Das Bauvorhaben ist im Situationsplan massstäblich mit den eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände einzuzeichnen. DBei größeren Bauprojekten muss der Situationsplan von der GEOINFO Vermessungen AG Wil beglaubigt werden.

Grundrisspläne 1:50 oder 1:100

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Nutzung der einzelnen Räume (z. B. Wohnräume, Küche, Bad)
  • Bodenflächen zur Ermittlung der Flächengrössen
  • Fensterflächen zur Beurteilung der Belichtung und Belüftung
  • Niveaupunkt

Fassaden- und Schnittpläne 1:50 oder 1:100

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Gebäude- und Firsthöhen
  • Kniestockhöhen
  • Brüstungs- und Geländerhöhen
  • Verlauf des gewachsenen Terrains sowie des neuen Terrainverlaufs
  • Niveaupunkt zur genauen Höhenbestimmung

Umgebungsplan

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Zugänge für Fussgänger und Fahrzeuge
  • Parkplätze und deren Anordnung
  • Kinderspielplätze mit Angabe der Grösse, Spielgeräten und Fallräumen (falls erforderlich)
  • Terraingestaltung mit Höhenangaben
  • Böschungen und deren Verlauf
  • Bepflanzungen und Grünflächen

Kanalisationspläne

Planung einer privaten Kanalisation

Eine fachgerechte Entwässerung ist ein zentraler Bestandteil jedes Bauprojekts. Damit Ihr Baugesuch vollständig ist und effizient bearbeitet werden kann, sind detaillierte Kanalisationspläne erforderlich.

Jeder Inhaber einer Liegenschaft ist verpflichtet, das Abwasser vollständig in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und so der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. Die Vorgaben für die Entsorgung hängen vom jeweiligen Verschmutzungsgrad ab.

Normen und Richtlinien

Bei der Projektierung und Ausführung von Abwasseranlagen dienen die Normen und Richtlinien der Fachverbände SIA, VSA, VSS sowie der Schweizerischen Normenvereinigung SNV als Grundlage und sind entsprechend zu beachten und einzuhalten.

Die Entwässerungs- und Kanalisationspläne müssen folgende Informationen beinhalten:

  • Entwässerungsplan mit Angaben, welche Flächen wie wohin entwässert werden
  • Bestehende und neue Kanalisationsleitungen mit Durchmesser, Material- und Gefällsangaben
  • Schmutzwasserleitungen (WAS) und Niederschlagswasserleitungen (WAR) farblich getrennt dargestellt
  • Trennsystem oder Mischsystem klar gekennzeichnet
  • Hausanschlusspunkte an das öffentliche Netz mit Angaben zu Gefälle und Anschlussart
  • Entwässerung von Tiefgaragen, Vorplätzen, Zufahrten, Dächern und sonstigen befestigten Flächen

Kontroll- und Wartungsöffnungen

  • Einlaufschächte und Schlammsammler mit Durchmesser, Typ und Höhenangaben (Deckel, Sohle, Ein- und Ausläufe und Beschriftungen falls nötig)

Versickerung und Retention bei Niederschlagswasser (falls erforderlich)

  • Versickerungsmassnahmen mit Dimensionierung, Ausführungsart, Standort und Berechnungen
  • Retentionseinrichtungen mit Ableitung in die Misch- oder Regenabwasserkanalisation mit Dimensionierung/Volumenangaben, Abflussbegrenzung und Berechnungen
  • Ableitung von Regenwasser in Gewässer gemäss den kantonalen Vorschriften

Detailangaben und Querschnitte

  • Längsprofile der Hauptleitungen (vom Fallstrang zum Anschlusspunkt), insbesondere bei grösseren Bauten oder komplexen Geländeverhältnissen
  • Details zu Anschlüssen, Leitungsgefällen und Schächten

Brandschutz

Bei Neu- und Umbauten, Heizungssanierungen sowie Veranstaltungen ist eine brandschutztechnische Bewilligung notwendig, um sicherzustellen, dass die geltenden Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Sie wird nach der Prüfung durch den Brandschutzbeauftragten erteilt, um die Sicherheit im Brandfall zu garantieren. Die Bewilligung umfasst unter anderem Anforderungen an Fluchtwege, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen, die für den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes notwendig sind.

Wir benötigen folgende Pläne:

  • Brandschutzkonzept
  • Brandschutzpläne

Die Feuerungskontrolle erfolgt durch den amtlichen Kaminfeger, Kaminfeger Bachmann AG, Haselweid 6, 9542 Münchwilen.

Ergänzende Unterlagen

Detailpläne, Betriebskonzepte, Fotos, Farb- und Materialkonzept, Ausführungsbeschriebe, Modell usw.

Damit Ihr Baugesuch reibungslos bearbeitet werden kann, müssen alle eingereichten Pläne einheitlich und widerspruchsfrei sein. Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen können zu Verzögerungen oder zur Rückweisung des Gesuchs führen. Die Baugesuchsunterlagen müssen übersichtlich und massstabsgetreu sein.

  • Alle baulichen Veränderungen sind farblich gekennzeichnet darzustellen:
    • Rot = Neubauten und Änderungen
    • Gelb = Abbruch bestehender Bauteile
    • Schwarz = Bestehende Bauteile, die unverändert bleiben

Bitte achten Sie darauf, dass die Pläne eine klare und nachvollziehbare Darstellung des Bauvorhabens ermöglichen.

 

Kontakt

Bauverwaltung
Poststrasse 12
9243 Jonschwil
Tel. 071 929 59 27
bauverwaltung@jonschwil.ch