Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr gilt seit Freitag, 3. Juli 2026, im gesamten Kanton St.Gallen ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Die Massnahme dient dem Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage sind die Wälder im Kanton St.Gallen weiterhin sehr trocken. Die Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen beurteilen die Situation als kritisch. Bereits ein kleiner Funke kann einen Wald- oder Flächenbrand auslösen. Deshalb hat das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe erlassen.
Das Feuerverbot gilt seit Freitag, 3. Juli 2026, 00.00 Uhr, bis auf Widerruf. Im gesamten Kantonsgebiet besteht die Waldbrandgefahrenstufe 4 («grosse Gefahr»).
Folgende Regeln sind einzuhalten:
- Kein Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald entfachen.
- Brennende Streichhölzer und Raucherwaren dürfen im Wald und in Waldesnähe nicht weggeworfen werden.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im gesamten Kantonsgebiet verboten.
- Bei Verstössen gegen das Feuerverbot drohen Bussen.
Ausserhalb des Waldes und der 200-Meter-Zone bleibt das Grillieren im eigenen Garten oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten, und Feuer oder Glut dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen zu beachten und auch Familie, Freunde und Nachbarn über die aktuelle Situation zu informieren. Damit kann gemeinsam dazu beigetragen werden, Wald- und Flächenbrände zu verhindern.
Weitere Informationen:
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter www.waldbrandgefahr.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie in der Alertswiss-App.