Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Bitte erkundigen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle bezüglich der Formulareinreichung (inkl. sämtlicher Beilagen).
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | 058 444 50 23 | monika.brand@jonschwil.ch |