Einbürgerung in der Gemeinde Jonschwil

Möchten Sie sich in der Gemeinde Jonschwil einbürgern lassen? Es gibt verschiedene Verfahren, um die schweizerische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

 

Einbürgerungsverfahren

Es gibt drei verschiedene Arten der Einbürgerung:

  1. Erleichterte Einbürgerung – für Personen, deren Ehepartner/in bereits Schweizer Staatsbürger/in ist.
  2. Besondere Einbürgerung – für Personen unter 20 Jahren.
  3. Ordentliche Einbürgerung – für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.

Die entsprechenden Gesuchsformulare können Sie beim Front Office der Gemeinde Jonschwil beziehen.

 

Erleichterte Einbürgerung

Verfahren

Das Gesuch wird beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Gesuch einreichen beim Staatssekretariat für Migration
  2. Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration
  3. Weiterleitung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen
  4. Prüfung durch den Kanton St. Gallen und Weiterleitung an die Gemeinde Jonschwil
  5. Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z. B. Steueramt, Betreibungsamt, Schule, Polizei)
  6. Einbürgerungsgespräch mit dem Einbürgerungsrat der Gemeinde Jonschwil
  7. Genehmigung oder Ablehnung durch den Einbürgerungsrat
  8. Rücksendung an den Kanton und das Staatssekretariat für Migration
  9. Definitiver Einbürgerungsentscheid durch das Staatssekretariat für Migration

 

Kosten

Die Kosten für die erleichterte Einbürgerung betragen Fr. 900.00. Der gesamte Betrag ist im Voraus zu bezahlen und wird nicht zurückerstattet, wenn das Gesuch abgelehnt wird (Art. 25 BüV).

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit einer Schweizer Staatsbürgerin oder einem Schweizer Staatsbürger verheiratet.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz.
  • Sie sind seit mindestens drei Jahren mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet.
  • Sie sind gut integriert (wirtschaftliche Situation, keine Strafregistereinträge etc.).
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 in Deutsch mündlich, A2 schriftlich).
 

Besondere Einbürgerung

Verfahren

Das Gesuch durchläuft die gleichen Schritte wie die ordentliche Einbürgerung. Die öffentliche Auflage entfällt jedoch

 

Kosten

Für Minderjährige Gesuchstellende wird eine Gebühr von Fr. 1'500.00 erhoben. Sind Sie schon volljährig, zählen die Gebühren der ordentlichen Einbürgerung.

 

Voraussetzungen

  • Sie sind unter 20 Jahre alt.
  • Ansonsten gelten die Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung.
 

Ordentliche Einbürgerung

Verfahren

  1. Gesuch einreichen beim Einbürgerungsrat der Gemeinde Jonschwil
  2. Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z. B. Steueramt, Betreibungsamt, Schule, Polizei)
  3. Einbürgerungsgespräch mit dem Einbürgerungsrat der Gemeinde Jonschwil
  4. Genehmigung oder Ablehnung durch den Einbürgerungsrat
  5. Öffentliche Auflage des Einbürgerungsgesuchs
  6. Rechtskraft des Einbürgerungsgesuchs
  7. Weiterleitung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen
  8. Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
  9. Genehmigung des Kantonsbürgerrechts durch die Regierung des Kantons St. Gallen
  10. Weiterleitung an das Staatssekretariat für Migration
  11. Definitiver Einbürgerungsentscheid durch das Staatssekretariat für Migration

 

Kosten

Die Kosten für die ordentliche Einbürgerung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Für Einzelpersonen beträgt die Gebühr Fr. 2'600.00. Wenn Sie das Gesuch als Familie oder Ehepaar stellen, sind die Kosten pro Person tiefer. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Front Office.

 

Voraussetzungen

  • Sie leben seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz, wovon drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre im Kanton St. Gallen gelebt.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Jonschwil gelebt und sind hier integriert.
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 in Deutsch mündlich, A2 schriftlich).
  • Sie besitzen die Niederlassungsbewilligung C.
  • Sie sind wirtschaftlich selbstständig oder finanziell abgesichert.
  • Sie haben keine offenen Betreibungen oder Einträge im Strafregister.
 

Für weitere Informationen oder zur Anforderung der Gesuchsformulare wenden Sie sich bitte an das Einwohneramt der Gemeinde Jonschwil.

 

Kontakt

Romana Sutter
Aktuarin Einbürgerungsrat
Poststrasse 12
9243 Jonschwil
Tel. 071 929 59 22
romana.sutter@jonschwil.ch