Bürgerversammlung
Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.
Die Bürgerversammlung beschliesst jeweils bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. Die Gemeindeordnung sieht weitere Geschäfte vor, welche der Bürgerschaft zur Beschlussfassung unterbreitet werden müssen.
Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, über ein Geschäft an der Urne abstimmen zu lassen.
In der allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, die in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fallen. Solche Anträge können während der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschluss-Entwurfs an den Gemeinderat gewiesen oder verworfen werden.
An der Versammlung teilnehmen können alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten. Für die Teilnahme an der Bürgerversammlung gilt der zugestellte Stimmrechtsausweis. Fehlende Stimmrechtsausweise können bei der Ratskanzlei bezogen werden (pascal.knaus@jonschwil.ch oder Tel. 071 929 59 23).
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|