Abstimmungsunterlagen bestellen
Wer nach Erhalt des Stimmmaterials vor einem Wahl- oder Abstimmungstag den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterial für die Wahl oder Abstimmung gegen Abgabe des von der bisherigen Wohnsitzgemeinde erhaltenen Stimmrechtsausweises (Art. 53 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen).
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Verantwortliche Person: Pascal Knaus Zuständige Instanz: Ratskanzlei
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