Anlässe und Veranstaltungen

Planen Sie einen öffentlichen Anlass bzw. eine öffentliche Veranstaltung?

Bitte berücksichtigen bei der Planung:

  • Lärmverträglichkeit
  • Parkplatzsituation inkl. Verkehrsregelung oder Parkplatzeinweisung
  • Einbezug öffentlicher Verkehrsmittel
  • Umfeld (Schule, Kirche, Spital usw.)
  • Kollisionen mit anderen Veranstaltungen
  • Sicherheitsvorkehrungen wie Eingangs- und Veranstaltungskontrollen
  • brandschutztechnischen Vorkehrungen

Bewilligung notwendig!

  • Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund, in einer öffentlichen Einrichtung, auf einer öffentlichen Anlage oder im Wald statt?
  • Steht Ihre Veranstaltungen einem unbestimmten Personenkreis offen (Konzerte, Partys, Theater usw.)?
  • Sind mit der Veranstaltung besondere Immissionen (Lärm, Geruch usw.) verbunden?

Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Melden Sie sich bei der Ratskanzlei.

Festwirtschaft

Werden an Ihrer Veranstaltung Getränke und Esswaren abgegeben? Dazu brauchen Sie ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass (Festwirtschaftsbewilligung).


Lotto- / Tombolabewilligung

Lotto- und Tombolaveranstaltungen bis zu einer maximalen Plansumme von Fr. 50'000 benötigen keine Bewilligung, sofern diese von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier


Öffentliche Nutzung von Musik

Bitte beachten Sie: Für die öffentliche Nutzung von Musik ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Lizenz der SUISA nötig. Informationen erhalten Sie bei hier.


Schallpegel über 93 Dezibel und Laser

Läuft an Ihrer Veranstaltung laute Musik? Veranstaltungen mit einem Schallpegel ab 93 Dezibel sind meldepflichtig. Auch den Einsatz von Lasern müssen Sie der Ratskanzlei. melden.


Plakate am Strassenrand

Möchten Sie am Strassenrand Werbung für Ihre Veranstaltung machen und Plakate aufstellen? Die Bauverwaltung erklärt, wie Sie vorgehen müssen und erteilt die Bewilligung.

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