GastwirtschaftspatentGastgewerbliche Tätigkeiten (soweit sie gewerbsmässig ausgeübt werden) sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern sind bewilligungspflichtig. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:
Je nach Tätigkeit benötigen Sie eine andere Bewilligung. Es wird unterschieden zwischen:
Die gesetzlichen Grundlagen:
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Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abgabe von alkoholischen Getränken. Wenn Sie ein Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern benötigen, gilt für Sie zusätzlich das eidgenössische Alkoholgesetz.
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