Revision Gemeindestrassenplan - Mitwirkung
Der Gemeindestrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan werden gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 PBG der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.
Mitwirkungsfrist
02. September 2022 bis 02. Oktober 2022
Gegenstand
- Gemeindestrassenplan
- Fuss-, Wander- und Radwegplan
Planunterlagen
Die Planunterlagen können während der oben erwähnten Mitwirkungsfrist im Gemeindehaus, Poststrasse 12, Jonschwil, eingesehen werden.
Vernehmlassung
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung besteht die Möglichkeit, Anliegen bzw. Stellungnahmen zu den Planunterlagen beim Gemeinderat Jonschwil, Poststrasse 12, Jonschwil oder an gemeinde@jonschwil.ch einzureichen.
Datum der Neuigkeit 5. Sept. 2022