FEUER- UND FEUERWERKSVERBOT IM WALD UND IN WALDESNÄHE
Ab heute Mittwoch, 27. Juli 2022 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer
und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den
vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler
Wald geführt. Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügte deshalb bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.
Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser
durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.
Ab heute (27.07.2022) gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.)
bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von
weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet
werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am
2. August 2022 statt.
Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf
öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen
entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen,
Sonnen, etc.).
Das Verbot gilt ab sofort (28.07.2022).
Datum der Neuigkeit 27. Juli 2022