Reglement für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen revidiertDas Reglement für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen stammte noch aus der Zeit vor der Einführung der Einheitsgemeinde und war in einigen Punkten überholt. Das überarbeitete Reglement wurde vom Gemeinderat am 20. Mai 2021 erlassen. Das neue Reglement wird während 30 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Die amtliche Publikation befindet sich auf der Publikationsplattform unter https://publikationen.sg.ch/ekab/00.051.427/publikation/. Dokument Reglement_fur_die_ausserschulische_Benutzung_der_Schulanlagen.pdf (pdf, 139.9 kB) Datum der Neuigkeit 9. Aug. 2021
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