Hundekontrolle

Welche Hunde muss man lösen? Wo? Was kostet's?

Für Hunde, die drei Monate oder älter sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.
Die jährliche Hundetaxe beträgt für jeden Hund Fr. 120.

Wer bezahlt keine Taxe?

Von der Taxe ausgenommen sind:

  • Blindenführ- und Behindertenhunde
  • Hunde, für welche die Taxe des laufenden Jahres bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt haben und
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden

Hundechip

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein müssen.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Hundesteuern

  • Die Hundelösung erfolgt aufgrund der in der zentralen Datenbank AMICUS registrierten Hunde. Die Hundesteuer wird Anfangs Jahr in Rechnung gestellt.
  • Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung direkt der AMICUS, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100, E-Mail info@amicus.ch, sowie der Hundekontrolle, Tel. 071 929 59 22, einwohneramt@jonschwil.ch zu melden.
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